TarvionTechnische Konformität
Leistungsverzeichnis

Was wir machen
und was wir bewusst nicht machen.

Jede Position ist ein Festpreisangebot je Maschinentyp, vorab schriftlich, mit vierzig Prozent Anzahlung. Was den Preis verändern kann, steht im Angebot. Es gibt keine Nachforderung für Aufwand, den wir hätten sehen müssen. Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht berechnet.

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Betriebsanleitung nach Maschinenverordnung

Die Betriebsanleitung ist rechtlich Bestandteil des Produkts. Eine Maschine ohne konforme Anleitung ist nicht verkehrsfähig, unabhängig davon, wie sicher sie gebaut ist.

Wir prüfen gegen alle vierundzwanzig Mindestangaben des Anhangs III Nr. 1.7.4.2, soweit sie für Ihre Maschine einschlägig sind, und erstellen die fehlenden Kapitel. Erfahrungsgemäß fehlen in gewachsenen Anleitungen vor allem vier Dinge:

  • die EU-Konformitätserklärung oder ein Verweis darauf, Internetadresse oder maschinenlesbarer Code genügen (Buchst. c)
  • die Angaben zu den Restrisiken, die trotz Schutzmaßnahmen fortbestehen (Buchst. l)
  • die Vorkehrungen, Geräte und Mittel für die sofortige und schonende Rettung von Personen — neu gegenüber der Richtlinie und immer dann zu prüfen, wenn nach der Risikobeurteilung eine Person eingeschlossen oder eingeklemmt werden kann (Buchst. v)
  • soweit einschlägig die Hinweise zu sicherheitsrelevanter Software, Updates und Fernzugriff, einschließlich des Schutzes gegen Korrumpierung

Auf Wunsch bereiten wir die Anleitung zusätzlich für die digitale Bereitstellung nach Artikel 10 Absatz 7 auf, einschließlich der Anforderungen an Zugangsweg, Druckbarkeit und zehnjährige Verfügbarkeit.

PreisFestpreisangebot je Maschinentyp, ab 4.200 €
GrundlageVO (EU) 2023/1230, Anhang III Nr. 1.7.4.2
Dauer6 bis 10 Wochen
ErgebnisAnleitung als PDF/A und Quelldatei, Prüfpass, Freigabevermerk
Sie liefernbestehende Anleitung, Zeichnungen, Schaltpläne, Messberichte
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Risikobeurteilung und technische Unterlagen

Die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 ist die Grundlage für alles Weitere. Wir führen sie über alle Lebensphasen (Transport, Montage, Einrichten, Betrieb, Reinigung, Störung, Instandhaltung, Demontage) und stellen die Rückverfolgbarkeit her: von den verbleibenden Restrisiken und den Schutzmaßnahmen, die beim Nutzer liegen, zur zugehörigen Stelle in der Anleitung.

Dazu die technischen Unterlagen nach Anhang IV Teil A und der Entwurf der EU-Konformitätserklärung nach Anhang V. Unterschrieben wird die Erklärung von Ihnen.

Wenn sich bei der Beurteilung ein sicherheitstechnischer Befund ergibt, bekommen Sie ihn schriftlich, bevor wir weiterarbeiten. Das ist unangenehm und im Zweifel das Wertvollste am ganzen Auftrag.

Preisab 3.400 €
GrundlageDIN EN ISO 12100, Anhang IV Teil A, Anhang V
Dauer4 bis 8 Wochen
ErgebnisRisikobeurteilung, Verweismatrix, technische Unterlagen, Entwurf der Konformitätserklärung
Nicht enthaltenKonstruktionsänderungen, Messungen, Prüfungen durch eine benannte Stelle
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Cyber Resilience Act

Der Cyber Resilience Act trifft nicht nur Softwarehäuser. „Produkt mit digitalen Elementen" kann auch Maschinen mit Fernwartungszugang, Steuerungen mit Netzwerkanbindung, Sensoren mit eigener Firmware und Bediengeräte mit Weboberfläche umfassen. Ob der CRA greift, ist je Produkt zu prüfen.

Wir erstellen die Nutzerinformationen nach Anhang II, die technische Dokumentation nach Anhang VII, das Verfahren zur Behandlung von Schwachstellen und die Meldewege nach Artikel 14, und wir sagen Ihnen, welche Ihrer Produkte überhaupt betroffen sind.

Nach Artikel 28 Absatz 3 darf eine einzige gemeinsame Konformitätserklärung alle einschlägigen Rechtsakte abdecken. Wo Maschinenverordnung und Cyber Resilience Act zusammentreffen, bauen wir die Dokumentation von vornherein so auf.

Eilig wegen des 11. September: der Meldeweg als Festpreis-Paket →

Preisab 3.800 €
GrundlageVO (EU) 2024/2847, Anhänge I, II und VII
FristMeldepflichten gelten seit 11.09.2026
ErgebnisNutzerinformationen, technische Dokumentation, Schwachstellenverfahren, Meldeweg
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Der kostenlose Anleitungs-Check

Sie schicken uns eine bestehende Betriebsanleitung als PDF. Wir prüfen sie gegen die vierundzwanzig Mindestangaben des Anhangs III Nr. 1.7.4.2 und schicken Ihnen binnen fünf Arbeitstagen einen schriftlichen Ergebnisbericht.

Im Bericht steht je Mindestangabe der Status (erfüllt, teilweise, fehlt oder nicht anwendbar), die Fundstelle in Ihrem Dokument und eine kurze Anmerkung. Dazu eine Gesamteinschätzung in Klartext und die Prüfgrundlage mit Fassung und Datum, damit in fünf Jahren nachvollziehbar ist, wogegen geprüft wurde.

Was der Check nicht ist: eine dokumentarische Prüfung der Anleitung: keine Prüfung der Maschine, keine Konformitätsbewertung und keine Rechtsberatung. Ihre Herstellerverantwortung bleibt unberührt.

Ihre Unterlagen behandeln wir vertraulich, geben sie nicht an unberechtigte Dritte weiter und löschen sie drei Monate nach Zustellung des Berichts, sofern Sie nichts anderes wünschen. Auf Wunsch unterzeichnen wir vorab Ihre Geheimhaltungsvereinbarung.

Preiskostenlos, unverbindlich
GrundlageVO (EU) 2023/1230, Anhang III Nr. 1.7.4.2
Dauerfünf Arbeitstage ab Eingang
Sie lieferndie bestehende Betriebsanleitung als PDF, mehr nicht
ErgebnisErgebnisbericht als PDF: Status, Fundstelle und Anmerkung je Mindestangabe
Danachauf Wunsch ein Festpreisangebot je Maschinentyp, sonst nichts
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Der kostenlose CRA-Check

Bevor Sie über Dokumentation nachdenken, muss eine andere Frage beantwortet sein: Welche Ihrer Produkte fallen überhaupt unter den Cyber Resilience Act, und in welche Kategorie? An dieser Einordnung hängt alles Weitere. Wir nehmen sie Ihnen ab, kostenlos wie den Anleitungs-Check.

Sie senden uns eine Kurzbeschreibung oder ein Datenblatt je Produkt mit Firmware und sagen uns dazu: Schnittstellen, Update-Weg, Fernzugriff, und ob Sie unter eigenem Namen liefern. Wir ordnen jedes Produkt einzeln ein: fällt darunter, fällt nicht darunter oder Einordnung offen, jeweils mit Begründung und Fundstelle in der Verordnung. Für die Produkte, die darunter fallen, folgt die Kategorie. Wer in keinem der Anhänge III und IV steht, fällt nicht aus dem CRA heraus, sondern ist Standardprodukt.

Maßgeblich für die Kategorie ist die Kernfunktionalität des Produkts, nicht die eingebetteten Komponenten. So legt es die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 vom 28. November 2025 fest. Die bloße Integration eines VPN-Clients macht ein Gerät nicht automatisch zum VPN-Produkt. Wie das genau funktioniert →

Was der Check nicht ist: eine dokumentarische Einordnung Ihrer Produkte: keine Sicherheitsprüfung Ihrer Firmware, kein Penetrationstest, keine Konformitätsbewertung und keine Rechtsberatung. Ob ein Produkt technisch sicher ist, sagt der Check nicht; er sagt, welche Pflichten dafür gelten.

Sie wollen vorher sehen, was Sie bekommen: Wir haben einen vollständigen CRA-Bericht für fünf erfundene Produkte geschrieben — vom Sensormodul ohne Datenverbindung bis zur Konfigurationssoftware. Aufbau, Tiefe und Sprache entsprechen dem, was Sie nach einem Check erhalten. Musterbericht ansehen (PDF, 4 Seiten) →

Preiskostenlos, unverbindlich
GrundlageVO (EU) 2024/2847, Anhänge III und IV; DVO (EU) 2025/2392
Dauerfünf Arbeitstage ab Eingang
Sie liefernje Produkt eine Kurzbeschreibung oder ein Datenblatt
ErgebnisBericht als PDF, je Produkt: Einordnung, Kategorie, Begründung, Fundstelle
FristMeldepflichten gelten seit 11.09.2026
Welche Pflichten der Bericht benennt
  • Sicherheitsanforderungen (Anhang I Teil I)
  • Behandlung von Schwachstellen (Anhang I Teil II)
  • Nutzerinformationen (Anhang II)
  • technische Dokumentation (Anhang VII)
  • die für Sie geltenden Termine: Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerer Vorfälle nach Artikel 14 seit dem 11.09.2026, alles Übrige ab dem 11.12.2027
  • wo zugleich die Maschinenverordnung greift: eine gemeinsame Konformitätserklärung darf beide Rechtsakte abdecken (Art. 28 Abs. 3)
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CRA-Meldeweg nach Artikel 14

Seit dem 11. September 2026 muss jeder Hersteller eines Produkts mit digitalen Elementen eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle und schwere Sicherheitsvorfälle melden, die Frühwarnung binnen 24 Stunden. Wer den Weg dafür erst im Ernstfall sucht, hält die Frist nicht.

Wir richten den Meldeweg mit Ihnen ein, an einem Arbeitstag:

  • eine benannte verantwortliche Person mit Vertretung
  • eine veröffentlichte Eingangsadresse, unter der Schwachstellenmeldungen von außen ankommen
  • ein schriftlich festgelegtes Verfahren: wer bewertet, wer entscheidet, wer innerhalb welcher Frist über die einheitliche Meldeplattform der ENISA an das zuständige CSIRT und die ENISA meldet
  • ein Textgerüst für Frühwarnung, Meldung und Abschlussbericht, damit im Ernstfall nur noch Fakten eingesetzt werden

Das Ergebnis ist ein Dokument von wenigen Seiten, abgestimmt auf Ihre Organisation, mit Freigabevermerk. Keine Rechtsberatung, keine Sicherheitsprüfung Ihrer Produkte. Sie bekommen den Meldeweg selbst, fertig eingerichtet.

PreisFestpreis 990 €
GrundlageVO (EU) 2024/2847, Art. 14
Fristgilt seit 11.09.2026
Dauerein Arbeitstag, Termin binnen einer Woche
Sie liefernAnsprechpartner und eine Stunde Gespräch
ErgebnisMeldeweg-Dokument mit Verfahren, Zuständigkeiten und Textgerüsten
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Mehrsprachige Dokumentation

Nach Artikel 10 Absatz 7 muss die Betriebsanleitung in der vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten, für die Nutzer leicht verständlichen Sprache vorliegen. In Deutschland ist das Deutsch. Ohne Anleitung in dieser Sprache darf die Maschine dort nicht bereitgestellt werden.

Wir übernehmen die Fachübersetzung mit durchgängiger Terminologie und führen die Terminologiedatenbank über alle Ihre Dokumente hinweg. Bei einer späteren Änderung wird nur der geänderte Abschnitt neu übersetzt, nicht das ganze Dokument.

Preisnach Umfang, Angebot vorab
GrundlageVO (EU) 2023/1230, Art. 10 Abs. 7
VerfahrenFachübersetzung mit Revision durch eine zweite Person
ErgebnisZieldokument im Ausgangslayout, Terminologiedatenbank
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Wesentliche Veränderung

Artikel 3 Nummer 16 beschreibt, wann eine Änderung an einer bereits in Verkehr gebrachten Maschine dazu führt, dass sie als neue Maschine gilt, mit vollständiger Konformitätsbewertung und neuer Erklärung. Wer eine Anlage umbaut, retrofittet oder verkettet, sollte das vorher wissen und nicht hinterher.

Wir beurteilen den geplanten Umbau anhand der Definition und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar, auch wenn es lautet, dass keine wesentliche Veränderung vorliegt. Gerade dieser Fall will belegt sein.

Fachbeitrag: Wann eine Gebrauchtmaschine neu CE braucht →

Preisab 1.400 €
GrundlageVO (EU) 2023/1230, Art. 3 Nr. 16
Dauer2 bis 3 Wochen
Ergebnisbegründete Beurteilung, bei Bedarf Folgeangebot
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Maschinen aus zweiter Hand

Gekauft, importiert, verlagert oder umgebaut: bei Gebrauchtmaschinen fehlt die Anleitung, liegt in der falschen Sprache vor oder passt nach dem Umbau nicht mehr zur Maschine. Für diesen Fall gibt es unsere Leistungen als Paket: Bestandsaufnahme, Beurteilung der wesentlichen Veränderung, Anleitung nachziehen, Übersetzung.

Das Paket im Einzelnen →

Einstiegkostenloser Anleitungs-Check
Für wenKäufer und Betreiber von Gebrauchtmaschinen, Händler, Verlagerer, Retrofit-Projekte
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Änderungsdienst

Ein Abonnement, kein Projekt. Wir werten monatlich das Amtsblatt, die Durchführungsbeschlüsse zu harmonisierten Normen und die Änderungen im nationalen Recht aus und schreiben auf, was das für bestehende Dokumentation bedeutet.

In der produktbezogenen Stufe gleichen wir die Änderungen gegen die Normen ab, die in Ihren Dokumenten zitiert werden. Sie erfahren dann nicht nur, dass eine Norm zurückgezogen wurde, sondern in welchem Kapitel welcher Anleitung sie steht und ob sie in Ihrer Konformitätserklärung genannt ist.

Eine zurückgezogene Norm macht eine bereits ausgestellte Konformitätserklärung nicht rückwirkend unrichtig. Für neue Konformitätsbewertungen trägt sie aber keine Vermutungswirkung mehr. Wer sie weiter anwendet, muss die Konformität auf anderem Weg begründen. Genau diese Unterscheidung ist der Wert der Meldung.

Basis49 € / Monat
Produktbezogen190 € / Monat
Rhythmusmonatlich, in den ersten Arbeitstagen
Laufzeitmonatlich kündbar
Voraussetzung Stufe 2ein von uns erstelltes oder geprüftes Dokument
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So läuft ein Auftrag

Vom kostenlosen Check bis zur abgenommenen Anleitung sind es sechs Schritte. Zwei davon sind Freigabepunkte, an denen ein Mensch mit Namen unterschreibt.

SchrittWas geschieht
1 · Check Sie schicken die bestehende Anleitung als PDF. Prüfung gegen die vierundzwanzig Mindestangaben, kostenlos, binnen fünf Arbeitstagen.
2 · Ergebnisbericht Je Mindestangabe Status, Fundstelle in Ihrem Dokument und Anmerkung. Hier endet der Check. Alles Weitere entscheiden Sie.
3 · Fragenkatalog Erst nach Beauftragung: eine Liste, die genau benennt, welche Angaben und Unterlagen wir brauchen. Nicht mehr, als für die offenen Punkte nötig ist.
4 · Kapitelentwürfe Die fehlenden Kapitel als Entwurf. Was aus Ihren Unterlagen nicht abschließend zu beantworten ist, steht sichtbar als offener Klärpunkt darin, nicht als stillschweigende Annahme.
5 · Freigabe Freigegeben wird nicht von der Person, die erstellt hat: Die Prüferin gibt fachlich frei, namentlich und datiert, unter Angabe der Fassung des Prüfkatalogs.
6 · Endabnahme Übergabe mit Prüfpass und vierzehn Tagen Abnahmefrist.
Ergebnisformate
  • Anleitung als PDF/A
  • Quelldatei zur Weiterarbeit im Haus
  • Prüfpass: Mindestangabe, Status, Fundstelle
  • Freigabevermerk mit Name, Datum, Dokument- und Katalogversion
Unsere Zusage zum Preis

Was der Check kostet, steht hier. Was die Nacharbeit kostet, sagen wir Ihnen vor der Beauftragung, nicht danach.

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Was wir nicht machen

Keine Rechtsberatung

Wir berichten über Rechtsänderungen und deren dokumentarische Folgen. Ob ein konkreter Sachverhalt rechtmäßig ist, beurteilt ein Anwalt.

Keine Konformitätserklärung in unserem Namen

Wir erstellen den Entwurf, unterschreiben tut ihn der Hersteller. Wir treten auch nicht als Bevollmächtigte nach Artikel 12 auf.

Keine Konstruktion

Wir ändern keine Maschinen und legen keine Schutzeinrichtungen aus. Wo das nötig wird, sagen wir es und nennen jemanden, der es kann.

Keine Messungen

Schall, Vibration, Nachlaufzeiten und elektrische Sicherheit messen wir nicht selbst. Je nach Messaufgabe übernimmt das qualifiziertes eigenes Personal oder eine geeignete Prüfstelle. Wir sagen Ihnen, welche Messung Sie brauchen.