TarvionTechnische Konformität
Helle Montagehalle mit fertiger Sondermaschine, auf dem Gestell liegt eine Dokumentenmappe
Maschinendokumentation

Die Maschine ist fertig. Die Unterlagen auch?

Betriebsanleitung, Risikobeurteilung und Erklärungen zur Maschine, rechtzeitig zur Auslieferung. Zum Festpreis, extern geprüft, mit Namen dahinter.

Bild mit KI erstellt
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 · Cyber Resilience Act

Konformitäts­dokumentation,
die einer Prüfung standhält.

Wir erstellen Betriebsanleitungen, Risikobeurteilungen und technische Unterlagen für Maschinenbauer und Gerätehersteller, vollständig gegen den Wortlaut der Verordnung geprüft, mit dokumentiertem Prüfumfang und namentlicher Freigabe.

Gilt seit

11.09.2026

Die Meldepflichten nach Artikel 14 des Cyber Resilience Act gelten, deutlich vor der vollen Anwendung. Betroffen sein können auch Maschinen mit Fernwartungszugang, Netzwerkanbindung oder eigener Firmware; ob der CRA greift, ist je Produkt zu prüfen.

Wir richten Ihren Meldeweg ein, Festpreis 990 € →

24Mindestangaben für die Betriebsanleitung, Anhang III Nr. 1.7.4.2, soweit einschlägig
10 JahreMindestdauer der Online-Verfügbarkeit einer digitalen Anleitung, außerdem für die voraussichtliche Lebensdauer, Art. 10 Abs. 7
01

Die Fristen

Vier Termine bestimmen, was wann fertig sein muss. Der erste gilt schon seit dem 11. September 2026, und die Abstände bis zu den übrigen sind kürzer, als sie im Kalender wirken.

Fristenband Maßkette der vier maßgeblichen Termine zwischen dem 11. September 2026 und dem 11. Dezember 2027. Die Meldepflichten des Cyber Resilience Act gelten seit dem 11. September 2026. Der 20. Januar 2027 ist hervorgehoben. 89 Tage 42 Tage 325 Tage 11.09.2026 CRA: Meldepflichten gelten seitdem 09.12.2026 Neue Produkthaftung: Umsetzungsfrist 20.01.2027 Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt 11.12.2027 Cyber Resilience Act in voller Anwendung
TerminWas gilt
seit 11.09.2026Cyber Resilience Act: Meldepflichten nach Art. 14 gelten
09.12.2026Neue Produkthaftung: Umsetzungsfrist
20.01.2027Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt — was sich ändert
11.12.2027Cyber Resilience Act in voller Anwendung

Alle Termine und was sich zuletzt geändert hat

02

Leistungen

01

Betriebsanleitung nach Maschinenverordnung

Vollständige Neuerstellung oder Überarbeitung gegen alle vierundzwanzig Mindestangaben des Anhangs III Nr. 1.7.4.2, soweit sie für die Maschine einschlägig sind, einschließlich des neuen Kapitels zur sofortigen und schonenden Rettung von Personen (Buchst. v) sowie der Angaben zu Cybersicherheit, Software-Updates und Fernzugriff.

Festpreisangebot je Maschinentyp, ab 4.200 €
02

Risikobeurteilung und technische Unterlagen

Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 über alle Lebensphasen, Zusammenstellung der technischen Unterlagen nach Anhang IV Teil A, Entwurf der EU-Konformitätserklärung nach Anhang V.

ab 3.400 € je Maschinentyp
03

Cyber Resilience Act

Nutzerinformationen nach Anhang II, technische Dokumentation nach Anhang VII, Angabe des Supportzeitraums, Verfahren für Schwachstellenbehandlung und die Meldewege nach Artikel 14.

ab 3.800 € je Produktfamilie
04

Mehrsprachige Dokumentation

Fachübersetzung in die Sprachen der Zielmärkte mit durchgängiger Terminologie, Voraussetzung dafür, dass die Maschine dort überhaupt in Verkehr gebracht werden darf.

nach Umfang, Angebot vorab

Alle Leistungen im Einzelnen →  ·  Maschinen aus zweiter Hand: Kauf, Import, Verlagerung →

03

Der Ablauf

Sechs Schritte vom kostenlosen Check bis zur abgenommenen Anleitung. Sie wissen vom ersten Tag an, was Sie liefern müssen und wann Sie was zurückbekommen.

Schritt 1

Der Check

Sie schicken die bestehende Anleitung als PDF. Wir prüfen sie gegen die vierundzwanzig Mindestangaben, kostenlos und binnen fünf Arbeitstagen.

Schritt 2

Ergebnisbericht

Je Mindestangabe der Status (erfüllt, teilweise, fehlt, nicht anwendbar) mit Fundstelle in Ihrem Dokument und Verweis auf die Rechtsgrundlage.

Schritt 3

Fragenkatalog

Erst wenn aus dem Check ein Auftrag wird: eine Liste, die genau sagt, welche Angaben und Unterlagen wir von Ihnen brauchen. Nicht mehr.

Schritt 4

Kapitelentwürfe

Die fehlenden Kapitel als Entwurf. Was wir aus Ihren Unterlagen nicht abschließend beantworten können, steht sichtbar als offener Klärpunkt darin, nicht als Vermutung.

Schritt 5

Freigabe durch die Prüferin

Die fachliche Freigabe erfolgt durch eine andere Person als die, die erstellt hat, namentlich und datiert, mit Angabe der Fassung des Prüfkatalogs, gegen die geprüft wurde.

Schritt 6

Endabnahme mit Prüfpass

Übergabe mit Prüfpass: welche Mindestangabe in welchem Kapitel erfüllt ist. Danach vierzehn Tage Abnahmefrist.

Was Sie am Ende in der Hand haben
  • die Anleitung als PDF/A, langzeitstabil und nicht nur als Ausdruck
  • die Quelldatei, damit Sie selbst weiterarbeiten können
  • den Prüfpass: Mindestangabe, Status, Fundstelle
  • den Freigabevermerk mit Name, Datum, Dokument- und Katalogversion
Unsere Zusage zum Preis

Was der Check kostet, steht hier. Was die Nacharbeit kostet, sagen wir Ihnen vor der Beauftragung, nicht danach.

04

Änderungsdienst

Dokumentation altert. Normen werden zurückgezogen, Fristen verschieben sich, neue Pflichten kommen hinzu. Wir prüfen das monatlich, einmal für alle.

Sie erhalten jeden Monat eine Auswertung: was sich geändert hat, was das für bestehende Dokumentation bedeutet, und was bis wann zu tun ist. Ausdrücklich auch, was Sie getrost liegen lassen können.

Beide Stufen im Einzelnen →

StufeUmfangMonat
BasisMonatliche Auswertung, für alle gleich 49 €
Produktbezogen Zusätzlich gefiltert auf Ihre Maschinen und die von Ihnen zitierten Normen 190 €
05

Die beiden kostenlosen Checks

Der Anleitungs-Check

Schicken Sie uns eine bestehende Betriebsanleitung. Sie erhalten binnen fünf Arbeitstagen eine Auswertung gegen die vierundzwanzig Mindestangaben des Anhangs III, kostenlos und ohne weitere Verpflichtung.

Was Sie zurückbekommen: je Mindestangabe der Status (erfüllt, teilweise erfüllt, fehlt oder nicht anwendbar) mit Fundstelle in Ihrem Dokument und Verweis auf die Rechtsgrundlage, dazu eine Einschätzung in Klartext.

Alles zum Anleitungs-Check →

Der CRA-Check

Dasselbe für den Cyber Resilience Act, in zwei Schritten. Zuerst ordnen wir jedes Ihrer Produkte mit digitalen Elementen einzeln ein: fällt darunter, fällt nicht darunter oder Einordnung offen, jeweils mit Begründung und Fundstelle.

Danach, für jedes Produkt, das darunter fällt, die Kategorie: Standardprodukt, wichtiges Produkt nach Anhang III oder kritisches Produkt nach Anhang IV. Wer in keinem der beiden Anhänge steht, fällt nicht aus dem CRA heraus, sondern ist Standardprodukt. Kostenlos wie der Anleitungs-Check, ebenfalls binnen fünf Arbeitstagen.

Alles zum CRA-Check →

Warum kostenlos

Weil die Einordnung die Frage ist, an der alles Weitere hängt, und weil Sie an einem echten Ergebnis sehen sollen, wie wir arbeiten, bevor Sie über mehr entscheiden. Ein Check kostet uns einen halben Arbeitstag. Das ist uns ein ernsthaftes Gespräch wert.

06

Häufige Fragen

Müssen wir unsere Konstruktionsunterlagen herausgeben?

Wir brauchen sie zur Einsicht, nicht zum Behalten. Was wir erhalten, bleibt im Original unverändert im Projektordner und unterliegt der Geheimhaltung, die auch nach Vertragsende weitergilt.

Setzen Sie künstliche Intelligenz ein?

Ja, für Abgleich und Vorstrukturierung, im Geschäftskundentarif, vertraglich ohne Training mit Ihren Daten und mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Ihre Unterlagen bleiben vertraulich und gehen nicht an unberechtigte Dritte. Jedes Ergebnis wird fachlich geprüft und namentlich freigegeben. Die Maschine schlägt vor, ein Mensch verantwortet. Alle Zusicherungen im Einzelnen →

Wer trägt am Ende die Verantwortung?

Sie. Die Herstellerpflicht nach der Maschinenverordnung ist nicht übertragbar, nur die Arbeit ist es. Wir unterschreiben deshalb keine Konformitätserklärung und treten nicht als Bevollmächtigte auf.

Wie lange dauert ein Projekt?

Sechs bis zehn Wochen ab vollständigen Unterlagen. Der häufigste Grund für Verzögerung ist nicht unsere Auslastung, sondern ein fehlender Messbericht auf Ihrer Seite. Deshalb steht der Fragenkatalog am Anfang.

Wer unterstützt bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie?

Tarvion, ein auf Konformitätsdokumentation spezialisiertes Einzelunternehmen mit Sitz in Bad Sassendorf, Nordrhein-Westfalen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt bis zum 19. Januar 2027, danach die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Wir erstellen Betriebsanleitungen, führen Risikobeurteilungen nach DIN EN ISO 12100 durch, stellen technische Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung zusammen und prüfen bestehende Anleitungen kostenlos gegen die Mindestangaben des jeweils geltenden Anhangs. Leistungen und Preise →